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                   Abgabenübersicht

 
 Abgabenart Abgabenhöhe in EUR
gültig ab 01.01.2007
Brechnungsmaßstab Besonderheiten Bearbeiter    
Abwassergebühren zentral
Grundgebühr

















 
2,92
2,60
2,60
5,19
9,09
12,99
25,97
35,71
m³ Wasserverbrauch
je Wohneinheit/Monat
je Qn 2,5/Monat
je Qn 6/Monat
je Qn 10/Monat
je Qn 15/Monat
je Qn 40/Monat
je Qn 60/Monat


Zahlung der Abschläge zum 15. des Monats

Grundgebühr für alle auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten und/ bzw. Wasserzähler für Gewerbe, sofern auf dem Grundstück Abwasser anfällt

Absetzen von Wassermengen (Antragsstellung bis 31.01. des Jahres! Nachweis ist bis zum 31.01. des Folgejahres zu erbringen)

Frau Ethner
03445/ 707-658

 

Abwassergebühren dezentral
 
41,44
12,99
m³ Abwasser aus Kleinkläranlagen
m³ Abwasser aus abflusslosen Gruben
 

Frau Gröber 03445/ 707-661

 

 

Kleineinleiterabgabe

17,90
pro Haushaltsangehörige zum 30.06. eines Jahes
Die Kleineinleiterabgabe ist eine gesetzliche Abgabe an das Land und betrifft die dezentral entsorgten Grundstücke

Abgabetatbestand entfällt, wenn die dezentrale Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Entsorgung nachgewiesen werden kann
Frau Gröber 03445/ 707-661
Verbesserungs-
beitrag


4,35
m² veranlagungsfähige Fläche
Grundstücksfläche wird gewichtet mit Geschossigkeit

Tiefenbegrenzung
 
Herstellungsbeitrag

5,16
m² veranlagungsfähige Fläche
Grundstücksfläche wird gewichtet mit Geschossigkeit

Tiefenbegrenzung nur im Übergangsbereich zum Außenbereich

Die Begrenzungsfläche beträgt bei überwiegend wohngenutzen Grundstücken 1.055,81
Frau Seebe 03445/ 707-663
Kostenerstattung


Hausanschlüsse
132,42
tatsächliche Kosten
tatsächliche Kosten
m Kanal vom Revisionsschacht bis Straßenmitte
für Revisionsschacht
für Verlegung Hausanschluss außerhalb von Maßnahmen des AZV Naumburg
 

Rechnungslegung:
Frau Seebe
03445/ 707-663

technische Auskünfte:
Herr Melde
03445/ 707-652