Abwasserzweckverband Bad Kösen in den Abwasserzweckverband Naumburg eingegliedert
Zum 01.01.2017 wurde nach einer zweijährigen Zusammenarbeit der Abwasserzweckverband Bad Kösen in den Abwasserzweckverband Naumburg eingegliedert.
Es war der gemeinsame Wille aller Beteiligten, dass die Gemeinden, die entsprechend der Gebietszuordnung zur Verbandsgemeinde An der Finne gehören, noch vor der Eingliederung per Beschluss und auf der Grundlage der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde aus dem Abwasserzweckverband Bad Kösen ausgetreten sind. Die hoheitliche Zuständigkeit obliegt damit für die Gemeinden An der Poststraße (Burgheßler, Gößnitz, Klosterhäseler, Pleismar) sowie für die Gemeinde Lanitz- Hassel- Tal (Benndorf, Gernstedt, Hohndorf, Nieder-möllern, Obermöllern, Pomnitz, Poppel, Rehehausen, Spielberg, Taugwitz, Zäckwar) ab 01.01.2017 der Ver-bandsgemeinde An der Finne. Für die Gemeinden des ehemaligen Abwasserzweckverbandes Bad Kösen, also für die Stadt Naumburg (Bad Kösen, Crölpa-Löbschütz, Fränkenau, Freiroda, Hassenhausen, Heiligenkreuz, Kleinheringen, Kreipitzsch, Kukulau, Rödigen, Punschrau, Saaleck, Schieben, Schulpforte, Tultewitz) und für die Verbandsgemeinde Wethautal (Altlöbnitz, Aue, Crauschwitz, Kleingestewitz, Leislau, Molau, Mollschütz, Sieglitz) ist seit 01.01.2017 der Abwasserzweckverband Naumburg zuständig.
In beiden Verantwortungsbereichen wurden für die jeweils hinzugekommenen Gebiete des ehemaligen AZV Bad Kösen separate Abrechnungsgebiete geschaffen, das bisherige Satzungswerk des AZV Bad Kösen ist dort jeweils die Grundlage für das Handeln als auch für die Abrechnungen. Die Satzungen sind weiterhin im Internet unter der bekannten Adresse www.azv-bad-koesen.de zu finden.
So hatte der AZV Bad Kösen zum 01.02.2016 seine Gebührenkalkulation für seine Abrechnungsgebiete erstellt und beschlossen, die jeweils für die Jahre 2016 und 2017 anzuwenden ist. Die Abrechnung für das Jahr 2016 erfolgt in den nächsten Tagen für das gesamte Gebiet des ehemaligen AZV Bad Kösen durch den AZV Naumburg als Rechtsnachfolger des Verbandes. Die zu erwartenden Gebührenhöhen sind den Kunden aufgrund der bereits beschiedenen und abgerechneten Abschlagszahlungen bekannt.
Auch die in 2016 eingeführte Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser über öffentliche Anlagen ist Bestandteil der Abrechnung, die Erfassung und Abgleich der abflusswirksamen Flächen erfolgte im Laufe des Jahres 2016.
Ihre Ansprechpartner bei Rückfragen zur letztmalig gemeinsamen Abrechnung, wie auch alle weiteren Hinweise finden die Kunden auf der Rückseite der Bescheide als auch auf separat beigefügten Informationsblättern.
Auch in Bezug auf die amtlichen Bekanntmachungen wird darauf hingewiesen, dass diese auf der Grundlage der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Naumburg, durch den AZV Bad Kösen für seine Kunden bekanntgemacht im Wochenspiegel vom 21. Dezember 2016, ab 01.01.2017 im Naumburger Tageblatt erfolgen. Für das Gebiet, dass ab 01.01.2017 in der Entsorgungspflicht der Verbandsgemeinde An der Finne liegt, erfolgen die Bekanntmachungen über das Amtsblatt Finne Kurier.
Die neuen Verantwortlichen werden sich nun zu Beginn ihrer Aufgabenerfüllung auf dem neuen Gebiet mit den vorhandenen technischen Anlagen vertraut machen. Sie werden die bereits begonnenen Investitionen fortset-zen, in der Regel handelt es sich hier um Gemeinschaftsbaumaßnahmen mit den jeweiligen Gemeinden und Straßenbaulastträgern.
Ein wesentlicher Schwerpunkt für den AZV Naumburg stellt die Erweiterung der Kläranlage Bad Kösen dar, damit der anstehenden und bereits beantragten Entwicklung die Einleitung ermöglicht werden kann. Ein ent-sprechender Antrag auf Fördermittel wurde beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Ute Steinberg
Verbandsgeschäftsführerin