Mitteilung des Verbandes

Mitteilung des Verbandes

Zeit schreitet voran, das Jahr 2018 hat sich würdig verabschiedet und in 2019 warten neue Herausforderungen auf uns alle.

So wünsche ich auch Ihnen, dass es bei guter Gesundheit ein erfolgreiches Jahr wird, sowohl für Sie persönlich als auch für Ihre Gemeinde/ Stadt.

Viel hat sich in den letzten Jahren in unserem Abwasserzweckverband getan und es lohnt sich, Bilanz zu ziehen. Gern werde ich Ihnen, den Vertretern Ihrer Gemeinde/ Stadt und interessierten Bürgern z.B. im Rahmen Ihrer Gemeinderatssitzung auch mündlichen Bericht geben und für Fragen zur Verfügung stehen.

Während unser Verband nach der Gemeindegebietsreform nun noch 5 Mitgliedsgemeinden aufweist, so sind wir innerhalb dieser allerdings für insgesamt 93 Orte/ Ortsteile und deren geordnete Abwasserentsorgung verantwortlich. Konkret erfolgt die zentrale Ableitung des Abwassers zu den insgesamt 5 Kläranlagen aus 58 Orten. In 7 Orten erfolgt die Ableitung noch vorübergehend dezentral, bis in den nächsten Jahren der zentrale Anschluss realisiert werden kann (in Osterfeld sind wir intensiv dabei, die zentralen Anschlüsse zu schaffen). 22 Orte sind entsprechend der Abwasserbeseitigungskonzepte für eine dauerhafte dezentrale Abwasserentsorgung vorgesehen.

Für die 6 Orte in dem neu hinzugekommenen Bereich von Bad Kösen erfolgt noch eine Entscheidungsfindung.

Infolge des stetigen Wachsens des AZV Naumburg durch die Aufnahme weiterer Verbände aber auch wegen der unaufhaltsam steigenden gesetzlichen Anforderungen an die Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus technischer als auch verwaltungsrechtlicher Sicht wurde eine personelle Entwicklung mit gutem Fachpersonal in den Bereichen Betrieb und Investition erforderlich. Das ist eine nicht ganz einfache Aufgabe in einer Zeit, wo alle den Mangel an gut ausgebildetem Personal spüren. Wir sind hier jedoch auf gutem Wege. Diese Entwicklung geht mit einer gesunden „Personalverjüngung“ einher, was auch langfristig für ein Unternehmen sehr wichtig ist.

Um all den Aufgaben, die sich aus den zunehmenden zentralen Anschlüssen und der Kanalnetzlänge ergeben, gerecht werden zu können, bedarf es neben hoch qualifizierten Mitarbeitern auch einer qualitativ hochwertigen Technik. Der Verband hat sich in 2018 von seinem über 20 Jahre alten Saug- und Spülfahrzeug verabschiedet und ein neues Kanalreinigungsfahrzeug Super 2000 K mit Wasserrückführungstechnik erworben. In einem Arbeitsgang wird das Wasser vom aufgesaugten Schlammgut getrennt und über eine Reinigung so aufbereitet, dass es erneut zur Kanalreinigung genutzt werden kann.

Investitionen im ehemaligen AZV Bad Kösen

Mit der neu erworbenen Technik sind wir nun auch in der Lage, den gestiegenen Anforderungen, die durch die Eingliederung des AZV Bad Kösen in 2017 auf uns zugekommen sind, gerecht werden.

Neben einer in diesem Bereich noch fortdauernden aufwendigen Grundreinigung und Erfassung des Kanalnetzes musste festgestellt werden, dass die dortige Kläranlage an ihre Bemessungsgrenze gekommen ist und eine weitere Entwicklung von Wohngebieten und gewerblichen Ansiedlungen nicht mehr möglich war. Auf der Grundlage der umgehend begonnenen Planungen unterstützt das Land Sachsen- Anhalt die nunmehr seit 08.10.2018 in der Realisierung befindliche Erweiterung der Kläranlage mit 1.141,5 T€, die Fertigstellung ist für Ende 2019 geplant. Besondere Herausforderung ist dabei der laufende Betrieb, der aufrecht zu erhalten ist. Bei der Einhaltung der Einleitwerte gibt es von Gesetzes wegen keine Kompromisse.

Neuland für uns alle war die Entleerung der ersten Schilfbecken, in denen der im Klärprozess anfallende Schlamm seit vielen Jahren gelagert und nach seiner Vererdung für die Zuführung zur landwirtschaftlichen Verwertung vorgesehen war. Die Frage des Verbleibs der in den Kläranlagen anfallenden Schlämme wird aufgrund der gesetzlichen Entwicklung für alle Abwasserentsorger zunehmend Probleme bringen.

Investitionen im ursprünglichen AZV Naumburg

Mit Abschluss des Jahres 2018 können die Gemeinden des ursprünglichen Naumburger Abwasserzweckverbandes auf einen, gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, nahezu vollständigen zentralen Anschluss schauen.

Mit der Fertigstellung der Ortsentwässerung in Meyhen in 2019 werden alle für einen zentralen Anschluss vorgesehenen Grundstücke ihr Abwasser der Kläranlage Naumburg zuleiten. Als wir in 1991 mit der Planung der Kläranlage Naumburg die ersten Überlegungen zu einem Anschlusskonzept anstellten, erschien uns dies als eine nie erfüllbare Vision. Der Verband hat aufgrund seiner guten Investitionsstrategie und - so war es des Öfteren auch von den Fördermittelgebern zu hören - einer qualitätsvollen Baudurchführung für alle förderfähigen Investitionsmaßnahmen Fördermittel erhalten. Das war und ist weiterhin eine wesentliche Grundlage zur konsequenten Umsetzung eines Anschlusskonzeptes bei sehr moderaten Entgeltforderungen.

Die von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellten Grundstücke der Orte Löbitz, Pauscha und Großgestewitz haben mit der Errichtung des Verbindungssammlers von Naumburg nach Osterfeld gute Voraussetzungen für einen zentralen Anschluss erhalten. Sie könnten beginnend mit dem Jahr 2022 zentral erschlossen werden. Doch dieser Zeitpunkt ist vom Verband kritisch abzuwägen, denn die Grundstücke besitzen Kleinkläranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Investitionen im ehemaligen AZV Osterfeld

Die derzeitigen investiven Prioritäten unseres Verbandes liegen in dem im Jahre 2010 eingegliederten Abwasserzweckverband Osterfeld. Mit der Realisierung des Verbindungssammlers zur Kläranlage Naumburg wurden auch die Voraussetzungen für die weitere gewerbliche Entwicklung geschaffen,

Optimal ist es, die Investitionen mit der Stadt, mit den Gemeinden und mit den Straßenbaubehörden im Rahmen von Gemeinschaftsbaumaßnahmen umzusetzen, haben diese doch in den vergangenen Jahren gewartet, dass der Kanal, der unter der Straßenfläche zu liegen kommt, endlich auch gebaut und ein Straßenaufbruch nicht unmittelbar wieder erforderlich wird.

So wird auch hier das Abwasserbeseitigungskonzept zielgerichtet und konsequent umgesetzt. Begonnen mit Gemeinschaftsbaumaßnahmen wie Rote Gasse/ Rinnegasse, Töpfersberg, dem Steinweg bis hin zu den in 2018 (Restarbeiten in 2019) nun zentral erschlossenen Straßenzügen Stößener Weg als auch der Ort Haardorf werden u.a. die Straßenzüge Schlossberg/ Kirchberg, als auch der Ort Waldau als die unmittelbar nächsten Investitionsmaßnahmen geplant.

Auch im Osterfelder Verbandsgebiet werden weiterhin die Fördermittel eine sehr große Rolle spielen. Positiv ist zu erwähnen, dass der Fördermittelgeber den Anträgen des Verbandes auf Erhöhung der Fördermittel wegen der massiven Kostensteigerungen im Rahmen der Ausschreibungen der letzten Jahre seine Zustimmung erteilt hat.

Investitionen im ehemaligen AZV Obere Saalegemeinden

Im Bereich des ehemaligen AZV Obere Saalegemeinden war bereits in 2016 ein Anschlussgrad in Höhe von 98 % erreicht, eine weitere Erhöhung wird es hier nicht geben.

Neu ab 2019 ist, dass der Verband auf Wunsch der Vertreter in diesen Gemeinden und in fairer Zusammenarbeit mit der AöR Weißenfels die Aufgabe der Niederschlagswasserentsorgung, die bislang bei der Stadt Weißenfels lag, übernommen hat. Von der AöR wurden viele neue Anlagen der Regenwasserableitung als auch –reinigung im Rahmen der Hochwasserhilfen des Landes realisiert, eine Bestandserfassung wird mit Beginn des Aufgabenübergangs durch den AZV Naumburg durchzuführen sein.

Gebühren

Beginnend mit dem Jahre 2015 konnten im Verband die bis dahin bestehenden einzelnen Gebührenabrechnungsgebiete Naumburg, Obere Saalegemeinden und Osterfeld zusammengefasst werden. Dass dies nahezu unter Beibehaltung der in den drei Abrechnungsgebieten niedrigsten Gebühr möglich war, kann der Verband als einen großen Erfolg werten.

Beiträge

Mit der Zusammenlegung der technischen Anlagen zu einer gemeinsamen öffentlichen Einrichtung im rechtlichen Sinne musste zur Vermeidung von Verjährungsfristen in spätestens 2018 eine neue Beitragskalkulation folgen. Die alten Kalkulationen für die Bereiche Naumburg und Osterfeld datierten aus den Jahren 2001, die der Oberen Saalegemeinden aus 2011.

Die Entscheidung über die Beitragskalkulation und –satzung fiel dem Verbandsgremium sehr schwer:

Zum einen waren Baukostensteigerungen, die sich seitdem etwa im Rahmen von 20 % entwickelten, zu berücksichtigen.

Zum anderen musste der aktuellen Rechtsprechung genüge getan werden. Das Oberverwaltungsgericht berief sich in einem Normenkontrollverfahren eines Nachbarverbandes auf die Beitragserhebungspflicht. Es forderte einen aufwandsdeckenden Beitragssatz, der wenigsten 80 % und höchstens 100 % der beitragsfähigen Kosten deckt. Das Verwaltungsgericht Halle hat sich in einem Verfahren, den AZV Naumburg betreffend, dieser Rechtsprechung angeschlossen. Die bisherigen einzelnen Kalkulationen sahen einen Beitragssatz von lediglich 50 % - 65% der beitragsfähigen Kosten vor. Bereits ohne einer tiefgründigen Prüfung der Kalkulation lässt sich erkennen, dass der neue Beitrag allein schon unter mathematischem Gesichtspunkt fast doppelt so hoch wie in der Vergangenheit sein muss.

Ohne Vorkenntnisse über diese erst seit Ende August 2018 einsetzende Entwicklung der Rechtsprechung hatte der Verband den Grundstückseigentümern, die in letzter Zeit eine zentrale Anschlussmöglichkeit erhalten hatten oder diese gerade erhielten, eine Ablösevereinbarung auf der Grundlage der alten, aber rechtsbeständigen Satzungen angeboten. Diese wurden in den meisten Fällen in Anspruch genommen.

Für Grundstückseigentümer, die diese angebotene Ablösevereinbarung nicht angenommen hatten, mussten/ müssen anhand der nun aktuell gültigen Beitragssatzung die Beitragsbescheide erstellt werden.

Wir sehen dies unter zwei Gesichtspunkten: zum einen unterliegt der AZV als Verantwortlicher der Durchsetzung der Entgelterhebungspflicht, zum anderen schmerzt auch uns die neue Rechtsprechung, da sie dem Gedanken der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer im Verband zuwider läuft.

Straßenentwässerungskosten

In der Regel nutzt der Straßenbaulastträger die Kanäle des Verbandes für die Ableitung seines Straßenoberflächenwassers. Das führt bei Baumaßnahmen bekanntlich zu hohen Mitfinanzierungsanteilen für den Straßenbaulastträger.

Einer vom Wasserverbandstag vorbereiteten Initiative gegenüber dem Gesetzgeber, an der der AZV Naumburg intensiv mitgewirkt hat, wird leider von den Gemeinden als Betroffene nicht die erforderliche Unterstützung gegeben. So kann der Gesetzgeber nicht den Handlungsbedarf, der im Sinne der Gemeinden erforderlich ist, erkennen. In der Initiative geht es darum, die enorme Vorfinanzierung der Straßenbaulastträger für die Unterhaltung der Kanäle über 50 – 60 Jahre in die Möglichkeit einer transparenten Gebührenerhebung zu überführen.

Während zum einen die Änderung des Finanzierungssystems zu einer enormen finanziellen Entlastung der Gemeinden führen soll, soll sie zum anderen auch diesen nicht zu übersehenden Streitpunkt zwischen den Aufgabenträgern (Verband und Straßenbaulastträger) beseitigen. Es geht uns allen um das Wohl unserer Einwohner, um die Entwicklung unserer Gemeinden und dies jeweils unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Arbeit des Abwasserzweckverbandes ist nicht nur sehr komplex und interessant. Vielmehr greift sie in die Belange der Gemeinden und ihrer Bürger unmittelbar ein.

Sollten Sie Interesse an Erörterungen, Informationen als auch auf Antworten zu Ihren Fragen haben, so wenden Sie sich gern an mich.

Mit freundlichem Gruß

gez. Ute Steinberg

Verbandsgeschäftsführerin

 

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