Der Verband

Der Abwasserzweckverband Naumburg, dessen Mitgliedsgemeinden sich bereits im Jahre 1991 zusammengefunden und an einem gemeinsamen Konzept gearbeitet haben, wurde 1995 gegründet.

Die übergreifende Aufgabe besteht in einer flächendeckenden Abwasserentsorgung und –reinigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Grundwasserschutzes.

Mit der Eingliederung der Abwasserzweckverbände Obere Saalegemeinden und Osterfeld zum 01.01.2010 sowie Bad Kösen zum 01.01.2017 erweiterte sich das Verbandsgebiet. Einen Überblick über unser gesamtes Verbandsgebiet sehen Sie in der Abbildung rechts neben diesem Text und natürlich in unserer Verbandssatzung. Mit ihren rund 32.000 Einwohnern ist die Stadt Naumburg einschließlich ihrer Ortsteile das größte Mitglied im Verband. Insgesamt zählt der Verband ca. 47.000 Einwohner. Hierzu kommen die Einwohnergleichwerte für Gewerbe und Industrie.

Die Aufgabe des Abwasserzweckverbandes Naumburg besteht darin, die Entsorgung des Schmutzwassers einschließlich Fäkalschlamm und des nicht anderweitig zu verbringendes Niederschlagswassers zu organisieren. Die Aufgabe zur Entsorgung des Niederschlagswassers ist allerdings nicht flächendeckend dem Verband übertragen worden. Während für das Schmutzwasser der Anschluss- und Benutzerzwang per Satzung geregelt ist, sollen für die Entsorgung des Niederschlagswassers sinnvolle Alternativen genutzt werden.

 

Die Struktur des AZV

Die Verbandsversammlung
besteht aus gewählten Vertretern der 5 Mitgliedgemeinden und ihren Ortsteilen:

Stadt Naumburg ∙ Stadt Weißenfels (Uichteritz∙Markwerben ∙ Gemeinden Storkau ∙ Leißling) ∙ Verbgem. Wethautal (für Stößen ∙ Mertendorf ∙ Schönburg ∙ Wethau ∙ Osterfeld ∙ Meineweh ∙ Molauer Land) ∙ VerbGem. Unstruttal (Goseck) ∙ Einheitsgemeinde Stadt Teuchern ∙ (Prittitz ∙ Gröbitz).

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
wird aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Diese ehrenamtliche Funktion übt Herr Armin Müller aus.

Die Verbandsgeschäftsführerin
des Verbandes, Frau Ute Steinberg, wurde durch die Vertreter der Mitgliedsgemeinden in diese Tätigkeit hauptamtlich bestellt.

Der Vollstreckungsangestellte
ist für das Eintreiben nicht bezahlter Forderungen zuständig.