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Entsorgung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben

NEU AB 01.05.2025

Der überwiegende Anteil der Grundstücke im Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) Naumburg ist an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers der übrigen Grundstücke ist lediglich dezentral durch Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben möglich.

Die Entsorgung dieser Anlagen in den Orten:

Beuditz, Boblas, Casekirchen, Cauerwitz, Droitzen, Eulau, Flemmingen, Giekau, Görschen, Goldschau, Gröbitz, Großgestewitz, Haardorf, Janisroda, Kaynsberg, Kleinhelmsdorf, Köckenitzsch, Kroppental, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Meyhen, Naumburg, Neidschütz, Neuflemmingen, Neujanisroda, Nöbeditz, Oberkaka, Osterfeld, Pauscha, Pohlitz, Pretzsch, Priesen, Prießnitz, Priestädt, Punkewitz, Quesnitz, Rathewitz, Roda, Scheiplitz, Schellsitz, Schleinitz, Schmerdorf, Seidewitz, Seiselitz, Stößen, Thierbach, Unterkaka, Utenbach, Waldau, Weichau, Weickelsdorf, Wethau, Wettaburg, Wetterscheidt, Zellschen

hat der AZV Naumburg bisher selbst erledigt.

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Der AZV hat die Leistung zur Abfuhr des Fäkalschlamms und -wassers in seinem Verbandsgebiet öffentlich ausgeschrieben.  Im Bieterwettbewerb hat sich die Firma Winkler & Garn durchgesetzt.

Ab 01.05.2025 übernimmt nun die Firma Winkler & Garn mit Firmensitz in Possenhain/Schönburg die Entleerung der dezentralen Anlagen für das gesamte Verbandsgebiet des AZV.

An den Entsorgungsgebühren ändert sich dadurch nichts, diese werden weiterhin auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des AZV Naumburg erhoben.

Terminabsprachen zur bedarfsgerechten Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für Entsorgungen ab 01.05.2025 sind bereits jetzt durch die Kunden direkt mit der Firma Winkler & Garn, Tel: 03445/703207 zu vereinbaren.

Zur Vermeidung späterer Unstimmigkeiten können die Kunden die entsorgten Abwassermengen am Entsorgungsfahrzeug ablesen, diese werden auf dem Entsorgungsnachweis dokumentiert.

Für die Vorbereitung und Entsorgung der dezentralen Anlagen auf dem Grundstück bleiben die bisherigen Anforderungen unverändert. Die Anlage muss für die Entsorgungsfahrzeuge zugänglich sein. Der Grundstückseigentümer unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens oder eine anderweitige Entsorgung oder sind nicht möglich.

Bei den abflusslosen Gruben ist zu beachten, dass (da „abflusslos“) die daraus entsorgte Menge an Fäkalwasser nahezu der auf dem Grundstück zugeführten Wassermenge zu entsprechen hat. Wasser, das nicht zu Abwasser wird, kann auf der Grundlage der o.g. Satzung nachgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Entsorgungspflicht.

Ein kleiner Hinweis zum Schluss: Die dezentralen Anlagen unterliegen der Selbstüberwachungspflicht durch den Grundstückseigentümer auf der Grundlage des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Nachweise sind dem AZV zu übergeben; in vielen Fällen übernimmt das die vom Grundstückseigentümer zu beauftragende Fachfirma.

Wünscht der Kunde eine Reinigung seiner Anlage, so hat er diese selbst zu beauftragen und erhält hierfür von der Fachfirma eine Rechnung. Die Abrechnung der entsorgten Menge über den AZV mittels Gebührenbescheid bleibt hiervon unbenommen.